Team

Das Team von Raentscheid Hamburg besteht aus engagierten Männern und Frauen. Wir sind Studenten, Berufstätige und Rentner. Wir sind Singles, Eltern und Großeltern. Viele von uns schätzen das Fahrrad als praktisches Fortbewegungsmittel in der Stadt, das zudem günstig im Unterhalt ist. Einige von uns können sich einen Porsche leisten, wollen aber keine Zeit im Stau verschwenden. Einige von uns nutzen das Fahrrad als "Familienkutsche" für die täglichen Fahrten zum Einkaufen, zur Kita und zur Schule. Einige von uns legen täglich viele Kilometer mit dem Fahrrad oder E-Bike zurück, um zur Arbeit zu kommen, und einige von uns genießen das Radfahren einfach in ihrer Freizeit.

Unsere Ziele

1. Ein dichtes barrierefreies Radverkehrsnetz für alle Fahrradinfrastrukturen, die von Grund auf neu geschaffen oder renoviert werden, sollten mit einer ebenen und dauerhaft befahrbaren Oberfläche versehen werden, die in einer anderen Farbe als die umliegenden Flächen gestrichen ist. Fußgänger- und Radwege sind auf gleicher Höhe. An Ein- und Ausfahrten werden kurze Rampen, wie z. B. schräge Bordsteine, verwendet, so dass das Gefälle zwischen Fuß- und Radweg oder Fahrbahn als natürliche Beruhigung erhalten bleibt, um Fußgänger und Radfahrer vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen zu schützen. Das gleiche Verfahren gilt für Verbindungen. Gefälle, Seitenneigungen, Durchfahrten und Kurvenradien müssen behindertengerecht gestaltet sein. Insbesondere dreirädrige Fahrräder, Handfahrräder und niedrige Sitzhöhen sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Die in anderen Absätzen genannten Maße gelten, soweit es die räumlichen und topographischen Verhältnisse zulassen. Bei beengten Platzverhältnissen sind die Platz- und Sicherheitsbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten gleichermaßen zu berücksichtigen und abzuwägen.

2. Sichere Schulradwege für Kinder in Hamburg

a) Nutzung von Schulradwegen Die weiterführenden Schulen sind durch kinderfreundliche Schulradwege (im Folgenden: Schulradwege) verbunden. Diese Wege sind Teil des gesamten Radwegenetzes. "Kinderfreundlich" bedeutet vor allem eine Tour mit möglichst wenig Autoverkehr. Auf Strecken mit mehr als 2.500 Fahrzeugen/Tag und einer Verkehrsintensität von mehr als 1% ist eine bauliche Trennung des Schulradweges vom Verkehr erforderlich. Dann ist eine Breite von mindestens 1,80 m erforderlich. Diese Radwege sind in der Regel nicht obligatorisch. Auf Schulradwegen sollte eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt sein. Hauptverkehrsstraßen, die nicht umfahren werden können, können hier ausgeschlossen werden. Die in den Punkten 3 und 5 beschriebene Fahrradinfrastruktur gilt als Schulradweg.

b) Zeitplan Spätestens im vierten Jahr nach Annahme des Vorschlags werden 50 km Schulradwege fertiggestellt, in den Folgejahren jeweils 100 km bis zur Fertigstellung.
c) Schulradwegepläne Jede Gesamtschule erstellt eine Karte des Schulradwegs. Die Schulen ernennen "Schulradwegbeauftragte" mit zwei Arbeitsstunden pro Woche. Zu ihren Aufgaben gehört die Erstellung und Pflege des Schulradwegeplans. Dazu gehört es, die von den Schülern besonders stark frequentierten Wege zu erfassen und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen zu entwickeln. Durchführung: zwei Jahre nach Verabschiedung des Projekts. Diese Wege werden als Schulradwege, wie unter Punkt a) beschrieben, ausgebaut, wenn die Fahrradinfrastruktur nicht bereits vorhanden oder nicht geplant ist, wie unter Punkt 3 oder 4 beschrieben. Überwiegend werden Pläne für Schulradwege von Schulen mit einem niedrigen Sozialfaktor (Kess-Faktor) erarbeitet.
d) Fahrradabstellplätze an weiterführenden Schulen In den Schulen werden auf Anweisung der schulischen Fahrradbeauftragten sichere Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl eingerichtet. Aus Platzgründen und zum Schutz vor Witterungseinflüssen werden in der Regel doppelstöckige Systeme verwendet. Im dritten und allen folgenden Jahren werden mindestens 15 Schulen entsprechend ausgestattet. Umsetzung an allen Schulen: sieben Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes.